Erdgas: vielseitig, umweltschonend, günstig

Das saubere Energie-Talent

Als "Multitalent" unter den Energieträgern bietet Ihnen Gas die vielfältigsten Möglichkeiten von der Wärmeversorgung von Immobilien über den Einsatz in Produktionsprozessen bis hin zur Nutzung als Kraftstoffalternative in Fahrzeugen. Dabei ist Gas nicht nur hocheffizient, sondern auch ressourcenschonend.

Entscheiden Sie sich für Erdgas und Sie erhalten:

  • Eine garantierte Reinheit. Erdgas verbrennt weitgehend ohne Rauch, Ruß oder Geruch. Es enthält praktisch keinen Schwefel und hinterlässt kaum feste Rückstände und Verschmutzungen an Heizflächen und anderen Bauteilen. Dadurch minimieren sich die verschmutzungsbedingte Verschlechterung des Wirkungsgrades und der Wartungsaufwand für Ihre Geräte.
  • Eine termingerechte Lieferung. Ganz egal, wie groß die Gasmenge ist - der unterirdische Leitungstransport sorgt dafür, dass Sie Ihr Erdgas pünktlich erhalten. Natürlich im verbrennungstechnisch optimalen Zustand.

Umlagen

Bilanzierungsumlage

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u. a. eine Bilanzierungsumlage getrennt nach SLP und RLM vom jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen erhoben.

Was ist der Unterschied zwischen SLP und RLM?
Haushaltskunden verfügen über einen sog. SLP-Zähler. SLP steht für Standard-Last-Profil. Ab einem Gasjahresverbrauch von ca. 1,5 Mio. kWh/Jahr werden i. d. R. RLM-Zähler verbaut. RLM bedeutet Registrierte-Leistungs-Messung. Im Gegensatz zum SLP-Kunden wird neben der Arbeit in kWh zusätzlich die Leistung in kW stündlich gemessen. Ein RLM-Kunde wird jeden Monat kWh-genau abgerechnet, wobei ein SLP-Kunde lediglich einmal jährlich eine Abrechnung erhält.

Historie und Ausblick (sofern bekannt) getrennt nach SLP/RLM; der aktuelle Zeitraum ist fett markiert:

SLP Bilanzierungsumlage:
Im Zeitraum 1. Oktober 2020 - 30. September 2021 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Im Zeitraum 1. Oktober 2021 - 30. September 2022 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Ab 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,57 ct/kWh
 
RLM Bilanzierungsumlage:
Im Zeitraum 1. Oktober 2020 - 30. September 2021 in Höhe von 0,01 ct/kWh
Im Zeitraum 1. Oktober 2021 - 30. September 2022 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Ab 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,39 ct/kWh
 
Weitere Informationen unter:
 
Konvertierungsumlage

Zur Deckung der Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen im qualitätsübergreifenden Marktgebiet durch Konvertierungsmaßnahmen entstehen, kann der Marktgebietsverantwortliche eine Konvertierungsumlage erheben. Die Konvertierungsumlage wird auf alle täglich in einen Bilanzkreis eingebrachten physikalischen Einspeisemengen erhoben.

Die Konvertierungsumlage ist sowohl auf RLM- als auch auf SLP-Entnahmestellen anzuwenden.

Historie der Konvertierungsumlage:
Im Zeitraum 1. Oktober 2020 - 30. September 2021 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Im Zeitraum 1. Oktober 2021 - 30. September 2022 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Ab 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,038 ct/kWh

Weitere Informationen unter:
https://www.tradinghub.eu/de-de

Gasspeicherumlage

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Die Gasspeicherumlage ist sowohl auf RLM- als auch auf SLP-Entnahmestellen anzuwenden und beträgt:

Seit 1. Oktober 2022     0,059 ct/kWh
Seit 1. Juli 2023             0,145 ct/kWh

Weitere Informationen unter:
https://www.tradinghub.eu

CO2 - Umlage

Mit dem Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wurde zum 01.01.2021 der sogenannte CO2 -Preis eingeführt. Der CO2 -Preis wird für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Bereichen Verkehr und Wärmeerzeugung erhoben. Dies soll dabei helfen, die Klimaziele zu erreichen und ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Der Preis für eine Tonne CO2 -Emissionen wurde erstmalig im Jahr 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird für das Jahr 2022 auf 30 Euro angehoben. Der Preis wird entsprechend des jeweiligen CO2 -Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei ändert sich der Preis jährlich zum 01.01. und steigt bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 .

Historie der CO2 – Umlage: (bezogen auf den Brennwert)

Seit 01.01.2021:                0,4551 ct/kWh
Seit 01.01.2022:                0,5461 ct/kWh
Seit 01.01.2023:                0,5442 ct/kWh

Für die Folgejahre gelten, Stand Jan 2023, folgende äquivalente Preise:
Ab 01.01.2024:                  0,6349 ct/kWh
Ab 01.01.2025:                  0,8163 ct/kWh

Angebote für SLP Kunden

Geschäftskunden mit einem Gasverbrauch kleiner 1.500.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer maximalen Leistungsabnahme im Abrechnungsjahr von weniger als 500 kWh/h werden einem Standardlastprofil (SLP) zugordnet.


Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung für "Nicht-Haushaltskunden" ohne registrierende Lastgangmessung:

Gültig ab 1. Februar 2022
Gültig ab 15. Juli 2022
Gültig ab 1. Oktober 2022
Gültig ab 15. April 2023

Angebote für RLM Kunden

Bei Anlagen mit registrierender Leistungsmessung (RLM = in der Regel Kunden mit einem Jahresverbrauch größer 1.500.000 kWh oder einer maximalen Leistungsabnahme größer 500 kWh/h) bieten wir maßgeschneiderte Energieversorgungskonzepte. Ihre Ansprechpartner Vertrieb beraten Sie gerne über:

  • Festpreismodelle für 12 bis 48 Monate
  • Tranchenmodelle
  • Spotmarktmodelle (100% Spot oder Kombination mit Terminmarktprodukten)


Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung für RLM-Kunden ohne zugeordneten Lieferanten aus dem Niederdrucknetz (inkl. höheren Druckstufen):

Allgemeine Bedingungen

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946) geändert worden ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014
Verordnung zur transparenten Anweisung staatlich gesetzlicher oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung vom 22. Oktober 2014

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen - GasGVV
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgung - GasGVV) gültig ab 1. Dezember 2021

Muster-Gasliefervertrag - SLP Kunde
Muster-Gasliefervertrag - SLP Kunde
inklusive Lieferbedingungen

Muster-Gasliefervertrag - RLM Kunde
Muster-Gasliefervertrag - RLM-Kunde
inklusive Lieferbedingungen

Verbraucherinformation

Verbraucherinformation
i. S. d. § 40 EnWG 2011

Ergänzendes Preisblatt

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Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Thomas Reiß
Leitung Energiehandel & Vertrieb 
Tel. 09621 603-421

Thomas Bogner 
Energiehandel & Vertrieb
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Sandra Bielmeier
Energiehandel & Vertrieb
Tel. 09621 603-425

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