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INFORMATION ZU SMART METER / ELEKTRONISCHER ZÄHLER

Gesetzliche Forderung elektronischer Zähler

 

Nachfolgende Informationen gelten für Strom und für Gas gleichermaßen.

 
Die EU-Effizienzrichtlinie von 2006 wurde mit den §§ 21b und 40 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in nationales Recht umgesetzt. Verkürzt ausgedrückt bedeutet das, dass ab dem 01.01.2010 neu angeschlossene Gebäude mit elektronischen Zählern bestückt werden müssen, die den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit darstellen.
 
Die Stadtwerke Amberg bieten Ihnen einen entsprechenden Zähler an, der den momentanen gesetzlichen Vorgaben entspricht und werden diesen gesetzeskonform einbauen. Sie können vor Ort, am Zähler, in einem Display die momentane Leistung und Ihren Verbrauch ablesen. Dieser Zähler wird (sobald lieferbar) den Verbrauch in verschiedenen Zeiteinheiten mit einem Multi Utility Communication „MUC“, (Datensammler und Übertragungsgerät für Zählerdaten) darstellen können. In neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossene Gebäude müssen diese elektronischen Zähler eingebaut werden. Im EnWG § 21 (3b) wird ausgeführt, dass die Stadtwerke als Messstellenbetreiber diesen Zähler auch für bestehende Anlagen auf Kundenwunsch anbieten und einbauen müssen. Weiter wird in diesem Fall Ihnen das Recht eingeräumt, in Bestandsanlagen den Einbau einer solchen Messeinrichtung abzulehnen. Die Stadtwerke werden auch hier gesetzeskonform agieren.
Bei einem verpflichtenden Einbau (sprich im Neubau oder bei Totalsanierungen) haben Sie nur die Einbaukosten zu tragen. Entscheiden Sie sich aber aus freien Stücken Ihren bisherigen Zähler in einen neuen elektronischen Zähler zu tauschen, so fallen für Sie die kompletten Umstellungskosten an. Die jeweilig aktuellen Einbau-, Umstellungs- und Zählerkosten finden Sie unter: www.Stadtwerke-Amberg.de.