Preisblatt Wasserhausanschluss des Netzbetreibers
Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH
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gültig ab 01.01.2009
1. Netzanschlusskosten
Standardhausanschluss bis 10 Meter Abrechnungslänge
(gemessen ab Straßenmitte)
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netto
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brutto
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| Netzanschluss bis DN 32 |
2.098,13 €
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2.245,00 €
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| Netzanschluss bis DN 40 |
2.149,53 €
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2.300,00 €
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| Netzanschluss bis DN 50 |
2.355,14 €
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2.520,00 €
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| Netzanschluss > DN 50 |
nach Aufwand
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nach Aufwand
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| Längenzuschlag inkl. Erdarbeiten pro Ifm |
112,15 €
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120,00 €
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| Vergütung bauseitiger Erdarbeiten pro Ifm |
52,34 €
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56,00 €
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| Vergütung Mauerdurchbruch Aufbruch und Wiederverschluss |
26,17 €
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28,00 €
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Bei der Berechnung ist auf dem Grundstück eine unbefestigte Oberfläche zu
Grunde gelegt. Andere Oberflächen werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Baukostenzuschüsse
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netto
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brutto
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| Rohr-Nennweite DN 32 |
818,69 €
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876,00 €
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| Rohr-Nennweite DN 40 |
1.125,23 €
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1.204,00 €
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| Rohr-Nennweite DN 50 |
1.738,32 €
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1.860,00 €
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| Rohr-Nennweite DN 65 |
2.941,12 €
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3.147,00 €
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| Rohr-Nennweite DN 80 |
4.448,60 €
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4.760,00 €
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| Rohr-Nennweite DN 100 |
6.955,14 €
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7.442,00 €
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| Rohr-Nennweite DN 150 |
15.850,47 €
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16.960,00 €
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3. Inbetriebsetzungskosten
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netto
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brutto
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| Einbau von Wasserzählern |
71,85 €
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76,88 €
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Ist eine beantragte Inbetriebsetzung aufgrund festgestellter Mängel an der
Anlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer hierfür, sowie für alle
weiteren vergeblichen Inbetriebsetzungen jeweils eine Monteurstunde pau-
schal zuzüglich
| Fahrtkostenpauschale |
7,77 €
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8,31 €
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| Stillegung je Wasseranschluss ink. Erdarbeiten |
920,56 €
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985,00 €
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Umverlegung von Hausanschlüssen oder Leitungsver-
bindungen innerhalb des Grundstücks bzw. des Gebäudes - nach Aufwand - |
4. Kostenerstattungen für Zahlungsverzug gemäß §27 AVBWasserV,
Einstellungen und Wiederherstellung der Versorgung gemäß § 33
Abs. 3 AVBWasserV
| Mahnkosten |
2,50 € 1
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| Nachinkasso/ Direktinkasso |
24,00 € 1
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| Einstellung der Versorgung |
24,00 € 1
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| Wiederherstellung der Versorgung |
28,00 €
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5. Umsatzsteuer
Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden
gesetzlichen Höhe zur Zeit 7 % zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hin-
zugerechnet. Die angegebenen Bruttopreise enthalten bereits die Umsatz-
steuer.
Die mit 1 gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Baukostenzuschüsse gemäß § 9 AVBWasserV und Ergänzenden
Bestimmungen zu AVBWasserV
1. Als Versorgungsgebiet gilt das bebaute Stadtgebiet.
2. Der Baukostenzuschuss gemäß den Ergänzenden Bestimmungen
zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB
WasserV) wird in Form einer Pauschale erhoben.
3. Für Hausanschlussverstärkungen (soweit diese vom Kunden ver-
anlasst werden) wird eine Nachberechnung der Baukostenzuschüsse
durchgeführt. Als zusätzlicher Baukostenzuschuss wird die Differenz
zur nächsthöheren Rohr-Nennweite erhoben.
Die Festlegung der notwendigen Leitungsdimension erfolgt ausschließ-
lich durch die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH. Für die Ermittlung
des Längenzuschlags wird die Rohrlänge, gemessen ab Straßenmitte
bis zur Hauptabsperreinrichtung im Gebäude, berücksichtigt.
Hausanschlusskosten gemäß § 10 AVBWasserV und Ergänzenden
Bestimmungen zu AVBWasserV
1. Gemäß den Ergänzenden Bestimmungen zu den Allgemeinen
Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV)
werden die Kosten für die Herstellung des Wasserhausanschluss bis zu
einer Rohr-Nennweite von DN 50 mit pauschalierten Verrechnungssätzen
abgerechnet.
2. Die Anschlusskostenpauschale beinhaltet die Gesamtkosten eines
Standardhausanschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrund-
stückes einschließlich der Kosten für die Erdarbeiten und endgültiger
Oberflächenwiederherstellung auf öffentlichen Flächen. Wenn möglich
führen die Stadtwerke eine gemeinsame Verlegung mit Strom, Gas
oder Fernwärme durch und wählen grundsätzlich die kürzeste und
günstigste Anschlusstrasse. Ab einer Hausanschlusslänge von mehr
als 10 m, gemessen ab Straßenmitte wird ein zusätzlicher Längen-
zuschlag verrechnet.
3. Bei einer anderen als der unter Ziffer 2 genannten Ausführung
bzw. bei besonderen Verhältnissen oder erschwerenden Bedingungen
kann die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH die Hausanschluss-
kosten nach tatsächlichem Aufwand abrechnen.
4. Die notwendigen Erdarbeiten für den Anschluss, sowie die Oberflächen-
wiederherstellung im öffentlichen Bereich, werden von der Stadtwerke Amberg
Versorgungs GmbH oder einer von ihr beauftragten Fachfirma durchgeführt.
Sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen, wird ein Durchpressgerät eingesetzt.
5. Die Kosten der Inbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 13 AVBWasserV)
sind nicht in der Anschlusskostenpauschale gemäß Ziffer 2 enthalten und
werden gesondert berechnet.
6. Erfordert eine Leistungserhöhung die Verstärkung des Hausanschlusses,
so werden dem Kunden die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung
gestellt; die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH kann auch pauschal abrechnen.
7. Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH kann im Rahmen von
Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten dem Kunden ein kostengünstigeres
Pauschalangebot für die Verstärkung des Hausanschlusses unterbreiten.
8. Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH ist berechtigt, den Hausanschluss
auch ohne Auftrag des Kunden auf eigene Kosten zu verstärken. Bei einem
späteren zusätzlichen Leistungsbedarf des Kunden berechnet die Stadtwerke Amberg
Versorgungs GmbH in diesem Fall die Kosten der bereits durchgeführten Verstärkung.
9. Die Wartungs- und Unterhaltsgrenze der Hausanschlussleitung ist für
die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH gemäß § 10 und § 11 AVBWasserV
die Hausabsperrarmatur. Nach dieser Einrichtung beginnt die Kundenanlage. |