Hausanschlüsse • Wasseranschluss

Preisblatt Wasserhausanschluss des Netzbetreibers 
Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH
 

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gültig ab 01.01.2009

1. Netzanschlusskosten 

Standardhausanschluss bis 10 Meter Abrechnungslänge
(gemessen ab Straßenmitte)

 

netto

brutto

Netzanschluss bis DN 32

2.098,13 €

2.245,00 €

Netzanschluss bis DN 40

2.149,53 €

2.300,00 €

Netzanschluss bis DN 50

2.355,14 €

2.520,00 €

Netzanschluss > DN 50

nach Aufwand

nach Aufwand

Längenzuschlag inkl. Erdarbeiten pro Ifm

112,15 €

120,00 €

Vergütung bauseitiger Erdarbeiten pro Ifm

52,34 €

56,00 €

Vergütung Mauerdurchbruch Aufbruch und Wiederverschluss

26,17 €

28,00 €

Bei der Berechnung ist auf dem Grundstück eine unbefestigte Oberfläche zu 
Grunde gelegt. Andere Oberflächen werden gesondert in Rechnung gestellt. 

2. Baukostenzuschüsse  

 

netto

brutto

Rohr-Nennweite DN 32

818,69 €

876,00 €

Rohr-Nennweite DN 40

1.125,23 €

1.204,00 €

Rohr-Nennweite DN 50

1.738,32 €

1.860,00 €

Rohr-Nennweite DN 65

2.941,12 €

3.147,00 €

Rohr-Nennweite DN 80

4.448,60 €

4.760,00 €

Rohr-Nennweite DN 100

6.955,14 €

7.442,00 €

Rohr-Nennweite DN 150

15.850,47 €

16.960,00 €

3. Inbetriebsetzungskosten  

 

netto

brutto

Einbau von Wasserzählern 

71,85 €

76,88 €


Ist eine beantragte Inbetriebsetzung aufgrund festgestellter Mängel an der 
Anlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer hierfür, sowie für alle 
weiteren vergeblichen Inbetriebsetzungen jeweils eine Monteurstunde pau-
schal zuzüglich  

Fahrtkostenpauschale 

7,77 € 

8,31 €

 

Stillegung je Wasseranschluss ink. Erdarbeiten

920,56 € 

985,00 €

Umverlegung von Hausanschlüssen oder Leitungsver-
bindungen innerhalb des Grundstücks bzw. des Gebäudes       - nach Aufwand - 


4. Kostenerstattungen für Zahlungsverzug gemäß §27 AVBWasserV,  
Einstellungen  und Wiederherstellung der Versorgung gemäß § 33 
Abs. 3 AVBWasserV     

Mahnkosten

2,50 € 1

Nachinkasso/ Direktinkasso

24,00 € 1

Einstellung der Versorgung

24,00 € 1

Wiederherstellung der Versorgung

28,00 € 

5. Umsatzsteuer 

Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden 
gesetzlichen Höhe zur Zeit 7 % zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hin-
zugerechnet. Die angegebenen Bruttopreise enthalten bereits die Umsatz-
steuer. 
Die mit 1 gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Baukostenzuschüsse gemäß § 9 AVBWasserV und Ergänzenden 
Bestimmungen zu AVBWasserV 

1.
         Als Versorgungsgebiet gilt das bebaute Stadtgebiet. 

2.
      Der Baukostenzuschuss gemäß den Ergänzenden Bestimmungen 
zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB
WasserV) wird in Form einer Pauschale erhoben. 

3.
         Für Hausanschlussverstärkungen (soweit diese vom Kunden ver-
anlasst werden) wird eine Nachberechnung der Baukostenzuschüsse 
durchgeführt. Als zusätzlicher Baukostenzuschuss wird die Differenz 
zur nächsthöheren Rohr-Nennweite erhoben. 

Die Festlegung der notwendigen Leitungsdimension erfolgt ausschließ-
lich durch die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH. Für die Ermittlung 
des Längenzuschlags wird die Rohrlänge, gemessen ab Straßenmitte 
bis zur Hauptabsperreinrichtung im Gebäude, berücksichtigt. 

Hausanschlusskosten gemäß § 10 AVBWasserV und Ergänzenden 
Bestimmungen zu AVBWasserV 

1.
         Gemäß den Ergänzenden Bestimmungen zu den Allgemeinen 
Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) 
werden die Kosten für die Herstellung des Wasserhausanschluss bis zu 
einer Rohr-Nennweite von DN 50 mit pauschalierten Verrechnungssätzen 
abgerechnet. 

2.
         Die Anschlusskostenpauschale beinhaltet die Gesamtkosten eines 
Standardhausanschlusses innerhalb und außerhalb des Privatgrund-
stückes einschließlich der Kosten für die Erdarbeiten und endgültiger 
Oberflächenwiederherstellung auf öffentlichen Flächen. Wenn möglich 
führen die Stadtwerke eine gemeinsame Verlegung mit Strom, Gas 
oder Fernwärme durch und wählen grundsätzlich die kürzeste und 
günstigste Anschlusstrasse. Ab einer Hausanschlusslänge von mehr 
als 10 m, gemessen ab Straßenmitte wird ein zusätzlicher Längen-
zuschlag verrechnet. 

3.
         Bei einer anderen als der unter Ziffer 2 genannten Ausführung 
bzw. bei besonderen Verhältnissen oder erschwerenden Bedingungen 
kann die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH die Hausanschluss-
kosten nach tatsächlichem Aufwand abrechnen. 

4.
         Die notwendigen Erdarbeiten für den Anschluss, sowie die Oberflächen-
wiederherstellung im öffentlichen Bereich, werden von der Stadtwerke Amberg 
Versorgungs GmbH oder einer von ihr beauftragten Fachfirma durchgeführt. 
Sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen, wird ein Durchpressgerät eingesetzt. 

5.
         Die Kosten der Inbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 13 AVBWasserV) 
sind nicht in der Anschlusskostenpauschale gemäß Ziffer 2 enthalten und 
werden gesondert berechnet. 

6.
         Erfordert eine Leistungserhöhung die Verstärkung des Hausanschlusses, 
so werden dem Kunden die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung 
gestellt; die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH kann auch pauschal abrechnen. 

7.
         Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH kann im Rahmen von 
Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten dem Kunden ein kostengünstigeres 
Pauschalangebot für die Verstärkung des Hausanschlusses unterbreiten. 

8.
         Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH ist berechtigt, den Hausanschluss
 auch ohne Auftrag des Kunden auf eigene Kosten zu verstärken. Bei einem 
späteren zusätzlichen Leistungsbedarf des Kunden berechnet die Stadtwerke Amberg 
Versorgungs GmbH in diesem Fall die Kosten der bereits durchgeführten Verstärkung. 

9.        
Die Wartungs- und Unterhaltsgrenze der Hausanschlussleitung ist für 
die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH gemäß § 10 und § 11 AVBWasserV 
die Hausabsperrarmatur.
Nach dieser Einrichtung beginnt die Kundenanlage.