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Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH stellt ihr Strom- und Gasnetz allen
Energieanbietern, nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei zur
Belieferung von Kunden zur Verfügung.
Die Nutzung der Netze erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes,
den Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen gem. § 20 EnWG.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Bedingungen, Entgelte und
Informationen zum Netzzugang bzw. zur Netznutzung.
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)
herausgegeben am 7. Juli 2005 als PDF-Datei
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Hinweis: Die Informationen können Sie hier im PDF-Format downloaden.
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