Solarstrom gemeinsam nutzen
Energy Sharing
Interessantes Zukunftsmodell? – Aktuell gibt es noch viele offene Fragen zur Abrechnung, Messung, Aufwand, finanzielle Vorteile ja/nein und Umsetzung zu klären.
Energy Sharing – Solarstrom mit den Nachbarn teilen.
Beim Energy Sharing schließen sich Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen zu einer Energiegemeinschaft zusammen und nutzen lokal erzeugten Strom – zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage – gemeinsam zu einem vereinbarten Preis. So bleibt mehr erneuerbare Energie direkt vor Ort und die lokale Energiewende wird gestärkt.
So funktioniert Energy Sharing
Statt überschüssigen Solarstrom ausschließlich selbst zu verbrauchen oder ins Netz einzuspeisen, wird er innerhalb der Gemeinschaft geteilt. Die Lieferung läuft dabei über das öffentliche Stromnetz – die regulären Netzentgelte, sowie Steuern, Abgaben und Umlagen, die vom Netzbetreiber berechnet werden, fallen also weiterhin an.
Gemeinsam erzeugen. Intelligent teilen. Kosten sparen.
PV-Anlage & Speicher
Erzeugen & speichern
Der Solarstrom deckt zuerst den eigenen Bedarf und lädt den Batteriespeicher.
Energy Sharing
Teilen
Der Überschuss wird bilanziell erfasst und an mehrere Haushalte verteilt.
Nachbarhaushalte
Nutzen
Mehrere Nachbarn beziehen sauberen, günstigen Strom aus der Nachbarschaft.
Geteilt wird immer nur der Überschuss: Erst wenn Eigenbedarf und Batteriespeicher gedeckt sind, fließt der übrige Solarstrom über das Netz zu den Nachbarn.
Kosten sparen
Geringere Stromkosten durch gemeinschaftliche Nutzung.
Nachhaltig
Höherer Anteil an nutzbarem selbst produzierten Ökostrom vor Ort, weniger Bezug aus dem Netz.
Gemeinschaft
Nachbarn profitieren voneinander – lokal und fair.
Effizient
Intelligente Verteilung maximiert den Eigenverbrauch.
Wer ist beteiligt?
- Sharing-Lieferant: speist überschüssigen Strom aus seiner EEG-Anlage ins Netz ein.
- Sharing-Abnehmer: bezieht diesen Strom vom Sharing-Lieferanten.
- Reststrom-Lieferant: liefert Strom für Zeiten, in denen die EEG-Anlage nichts erzeugt.
- Sharing-Dienstleister: übernimmt Abwicklung und Abrechnung zwischen allen Beteiligten – und kann zugleich Reststrom-Lieferant sein.
Was wird benötigt?
- Bei allen Beteiligten muss ein intelligentes Messsystem (iMSys / Smart Meter) verbaut sein, denn die Abrechnung erfolgt auf Basis von Viertelstundenwerten.
- Ein Liefervertrag mit gemeinsam vereinbartem Preis sowie ein passender rechtlicher Rahmen.
- Seit Juni 2026 ist die bilanzielle Umsetzung im Energiewirtschaftsgesetz gesetzlich geregelt.
Weiterführende Informationen
Die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur haben ausführliche und gut verständliche Artikel zum Thema veröffentlicht:
Sie denken über eigenen Solarstrom nach?
Als Ihr regionaler Energieversorger begleiten wir Sie auf dem Weg zur eigenen Photovoltaikanlage und zum intelligenten Messsystem. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.
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