10 aktuell Das regionale Magazin Plätzchenduft und Lichterglanz sind die Vorboten für die wohl schönste Zeit im Jahr Beides benötigt einen hohen Energiebedarf Wie selbst hergestellte Leckereien und hell erleuchtete Tannenbäume auch ohne großen Stromverbrauch möglich sind wird hier verraten Ob innerhalb oder außerhalb der eigenen vier Wände Lichterketten auf dem Weihnachtsbaum sorgen für ein heimeliges Gefühl die Festtage können kommen Um Umwelt und Brieftasche zu schonen ist es sinnvoller bevor zu Bett gegangen wird die Lichterketten im Freien auszuschalten oder über eine Zeitschaltuhr zu regeln Weihnachtssterne und Rentiere leuchten mit Energiesparlampen übrigens genauso hell wie normale Leuchtmittel Ganz besonders genügsame Lichtspender sind übrigens sogenannte Leuchtdioden auch LEDs genannt die sich nicht nur durch einen geringeren Stromverbrauch sondern auch durch ihre längere Lebensdauer auszeichnen Selbst hergestellte Plätzchen schmecken trotz hohem Stromverbrauch am besten Auch hier ist Sparen möglich Allerdings ist die Masse entscheidend Denn wer an einem Tag große Mengen backt kann sogar Energie reduzieren Ist der Ofen erst einmal warm verbraucht er viel weniger Strom als wenn man ihn ständig wieder neu aufheizen muss Da der Ofen eine Menge Wärme abstrahlt wird beim Plätzchen backen die Küche gleich mitgeheizt Energiesparmaßnahmen im Advent Neue Back und Beleuchtungsstrategien testen Auch wenn die Neugier verständlicherweise sehr groß ist nicht zwischendurch die Ofentüre öffnen damit wertvolle Wärme entweichen kann Mehr Tipps zum Energiesparen hat Energieberater Thomas Großer unter der Telefonnummer 09621 603 600 oder unter thomas grosser stadtwerke amberg de Trotz großem Energieverbrauch sollte man auf selbst hergestellte Plätzchen zur Vorweihnachtszeit nicht verzichten Foto KG Wer in seinem Eigenheim Barrieren reduzieren und damit für mehr Wohnkomfort und Sicherheit sorgen will profitiert unter Erfüllung bestimmter Auflagen von den Investitionszuschüssen der KfW Antragsberechtigt sind vor allem Eigentürmer oder Ersterwerber von Ein oder Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften Des Weiteren berechtigt sind auch Mieter von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern Gefördert werden einzelne oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebieten für die Bereiche Einbruchschutz und Barrierereduzierung Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschusssatz 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag Sollten die förderfähigen Investitionskosten den Betrag von 1 000 Euro übersteigen werden die ersten 1 000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 Prozent gefördert Zuschüsse gibt es für förderfähige Investitionskosten bis zu maximal 15 000 Euro Anträge können bereits ab einen Betrag von 500 Euro gestellt werden Weitere Förderungen am selben Gebäude aber für andere Maßnahmen können frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum gestellt werden Gefördert wird der Einbau einbruchhemmender Haus und Wohnungseingangstüren Nachrüstsystemen Türspionen einbruchshemmender Gitter Klapp und Rollläden Einbruch und Überfallmeldeanlagen und baugebundener Assistenzsysteme KfW fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen Finanzielle Unterstützung auch für Einbruchschutz Einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden mit einem Zuschusssatz von 10 Prozent der Investitionskosten und der Standard Altersgerechtes Haus mit 12 5 Prozent pro Antrag gefördert Dabei werden Investitionskosten von bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit finanziell unterstützt Ein Antrag kann bereits ab einem Betrag von 2 000 Euro gestellt werden Gefördert werden barrierereduzierende Einzelaktivitäten wie Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen Eingangsbreich Wohnungs zugang vertikale Erschließung beziehungsweise Überwindung von Niveauunterschieden Anpassungen der Raumgeometrie Orientierung Kommunikation und Unterstützung im Alltag Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können alternativ auch mit einem Kredit aus Altersgerecht Umbauen gefördert werden Kredit und Zuschuss werden bis maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit gewährt Weitere Informationen sind auf www kfw de unter den Rubriken 455 Barrierereduzierung und Einbruchschutz erhältlich

Vorschau Stadtwerke 0418 Seite 10
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