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Gas für Geschäftskunden

Angebote für SLP & RLM Kunden

Gas für Geschäftskunden

Als "Multitalent" unter den Energieträgern bietet Ihnen Gas die vielfältigsten Möglichkeiten von der Wärmeversorgung von Immobilien über den Einsatz in Produktionsprozessen bis hin zur Nutzung als Kraftstoffalternative in Fahrzeugen. Dabei ist Gas nicht nur hocheffizient, sondern auch ressourcenschonend.

Entscheiden Sie sich für Erdgas und Sie erhalten:

  • Eine garantierte Reinheit. Erdgas verbrennt weitgehend ohne Rauch, Ruß oder Geruch. Es enthält praktisch keinen Schwefel und hinterlässt kaum feste Rückstände und Verschmutzungen an Heizflächen und anderen Bauteilen. Dadurch minimieren sich die verschmutzungsbedingte Verschlechterung des Wirkungsgrades und der Wartungsaufwand für Ihre Geräte.
  • Eine termingerechte Lieferung. Ganz egal, wie groß die Gasmenge ist - der unterirdische Leitungstransport sorgt dafür, dass Sie Ihr Erdgas pünktlich erhalten. Natürlich im verbrennungstechnisch optimalen Zustand.

Umlagen

Bilanzierungsumlage

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u. a. eine Bilanzierungsumlage getrennt nach SLP und RLM vom jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen erhoben.

Was ist der Unterschied zwischen SLP und RLM?

Haushaltskunden verfügen über einen sog. SLP-Zähler. SLP steht für Standard-Last-Profil. Ab einem Gasjahresverbrauch von ca. 1,5 Mio. kWh/Jahr werden i. d. R. RLM-Zähler verbaut. RLM bedeutet Registrierte-Leistungs-Messung. Im Gegensatz zum SLP-Kunden wird neben der Arbeit in kWh zusätzlich die Leistung in kW stündlich gemessen. Ein RLM-Kunde wird jeden Monat kWh-genau abgerechnet, wobei ein SLP-Kunde lediglich einmal jährlich eine Abrechnung erhält.

Historie und Ausblick (sofern bekannt) getrennt nach SLP/RLM; der aktuelle Zeitraum ist fett markiert:

SLP Bilanzierungsumlage (netto):
Im Zeitraum 1. Oktober 2020 - 30. September 2021 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Im Zeitraum 1. Oktober 2021 - 30. September 2022 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Im Zeitraum 1. Oktober 2022 - 30 .September 2023 in Höhe von 0,57 ct/kWh
Seit 1. Oktober 2023 in Höhe von 0,00 ct/KWh
Ab 1. Januar 2025 0,299 ct/kWh

RLM Bilanzierungsumlage (netto):
Im Zeitraum 1. Oktober 2020 - 30. September 2021 in Höhe von 0,01 ct/kWh
Im Zeitraum 1. Oktober 2021 - 30. September 2022 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Im Zeitraum 1. Oktober 2022 - 30. September 2023 in Höhe von 0,39 ct/kWh
Seit 1. Oktober 2023 in Höhe von 0,00 ct/KWh
Ab 1. Januar 2025 0,299 ct/kWh

Weitere Informationen unter:
www.tradinghub.eu

Konvertierungsumlage

Zur Deckung der Kosten, die dem Marktgebietsverantwortlichen im qualitätsübergreifenden Marktgebiet durch Konvertierungsmaßnahmen entstehen, kann der Marktgebietsverantwortliche eine Konvertierungsumlage erheben. Die Konvertierungsumlage wird auf alle täglich in einen Bilanzkreis eingebrachten physikalischen Einspeisemengen erhoben.

Die Konvertierungsumlage ist sowohl auf RLM- als auch auf SLP-Entnahmestellen anzuwenden.

Historie der Konvertierungsumlage (netto):
Im Zeitraum 1. Oktober 2020 - 30. September 2021 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Im Zeitraum 1. Oktober 2021 - 30. September 2022 in Höhe von 0,00 ct/kWh
Im Zeitraum 1. Oktober 2022 - 30. September 2023 in Höhe von 0,038 ct/kWh
Seit 1. Oktober 2023 in Höhe von 0,00 ct/KWh
Ab 1. Januar 2025 0,299 ct/kWh

Weitere Informationen unter:
www.tradinghub.eu

Gasspeicherumlage

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Die Gasspeicherumlage ist sowohl auf RLM- als auch auf SLP-Entnahmestellen anzuwenden und beträgt (netto):

Seit 1. Oktober 2022 0,059 ct/kWh
Seit 1. Juli 2023 0,145 ct/kWh
Seit 1. Januar 2024 0,186 ct/KWh
Seit 1. Juli 2024 0,250 ct/KWh
Ab 1. Januar 2025 0,299 ct/kWh

 

Weitere Informationen unter:
www.tradinghub.eu

CO2 - Umlage

Mit dem Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wurde zum 01.01.2021 der sogenannte CO2 -Preis eingeführt. Der CO2 -Preis wird für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Bereichen Verkehr und Wärmeerzeugung erhoben. Dies soll dabei helfen, die Klimaziele zu erreichen und ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Der Preis für eine Tonne CO2 -Emissionen wurde erstmalig im Jahr 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird für das Jahr 2022 auf 30 Euro angehoben. Der Preis wird entsprechend des jeweiligen CO2 -Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei ändert sich der Preis jährlich zum 01.01. und steigt bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 .

Historie der CO2 – Umlage: (bezogen auf den Brennwert)

Seit 01.01.2021: 0,4551 ct/kWh
Seit 01.01.2022: 0,5461 ct/kWh
Seit 01.01.2022: 0,5461 ct/kWh
Seit 01.01.2024: 0,8163 ct/kWh
Ab 01.01.2025: 0,9977 ct/kWh

Für SLP-Kunden

Geschäftskunden mit einem Gasverbrauch kleiner 1.500.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer maximalen Leistungsabnahme im Abrechnungsjahr von weniger als 500 kWh/h werden einem Standardlastprofil (SLP) zugordnet.

Für RLM Kunden

Bei Anlagen mit registrierender Leistungsmessung (RLM = in der Regel Kunden mit einem Jahresverbrauch größer 1.500.000 kWh oder einer maximalen Leistungsabnahme größer 500 kWh/h) bieten wir maßgeschneiderte Energieversorgungskonzepte. Ihre Ansprechpartner Vertrieb beraten Sie gerne über:

  • Festpreismodelle für 12 bis 48 Monate
  • Tranchenmodelle
  • Spotmarktmodelle (100% Spot oder Kombination mit Terminmarktprodukten)

Rechtliche Hinweise

Service

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Dennoch verlangt der Gesetzgeber, dass wir die Einverstädnis bei Ihnen einholen, wenn wir Ihnen Externe Medien/Inhalte auf unserer Website zeigen möchten. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Externen Inhalte zuzulassen.

Zur statistischen Analyse verwenden wir das Tool "Matomo". Die Erfassung der Daten erfolgt anonymisiert, und es werden keine Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert. Daher ist es nicht erforderlich, Ihre ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Falls Sie der Datenerhebung dennoch widersprechen möchten, können Sie unserer Datenschutzerklärung tun.

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