Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH

stellt ihr Stromnetz allen Energieanbietern, nach sachlich gerechtfertigten Kriterien, diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Die Nutzung der Netze erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, den Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen gem. § 20 EnWG (siehe
www.gesetze-im-internet.de).

Nachfolgend finden Sie alle Bedingungen, Entgelte und Informationen zum Netzzugang bzw. zur Netznutzung.

Preislisten

Netznutzungsentgelte Strom
Hochlastzeitfenster zur Genehmigung individueller Netznutzungsentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV

Hochlastzeitfenster 2024

Hochlastzeitfenster 2023

Hochlastzeitfenster 2022

Informationen zum Thema individuelles Netzentgelt finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV

Geschäftszeichen Regierung der Oberpfalz: 22-3163.1-1-2
Marktlokations-ID: 51585362358
Netz- oder Umspannebene: Mittelspannung
vereinbarte voraussichtliche Netzentgeltreduktion: 80 %

Ausgleichsleistungen

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH als Betreiber des örtlichen Stromverteilernetzes, führt keinen Ausgleich nach § 23 EnWG durch. Von den Netznutzern werden keine gesonderten Entgelte für Ausgleichsleistungen erhoben. Die im Netz der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH auftretende Verlustenergie wird auf Basis der Phelix-Future-Preise (EEX) eingekauft. Tatsächliche Abweichungen werden zu Regelenergiepreisen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers abgerechnet. Etwaige Bilanzkreis- und Portfoliomanagement-Kosten werden in der marktüblichen Höhe ebenfalls hinzugezogen.

Netzanschluss

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gilt im Netzgebiet der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH die entsprechende Netzanschlussverordnung (siehe www.gesetze-im-internet.de).

Die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV finden Sie unter Service/Hausanschluss/Strom.

Netzanschlussvertrag 
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer oder -nutzer (Eigentümer der Immobilie) und dem Netzbetreiber geschlossen und regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der Kostentragung.

Anschlussnutzungsverhältnis 
Das Anschlussnutzungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass über den Netzanschluss Elektrizität aus dem Verteilernetz entnommen wird. Inhalt der Anschlussnutzung ist das Recht zur Nutzung  des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität. Das Anschlussnutzungsverhältnis entsteht zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber.

Anmeldung zum Netzanschluss 

Technische Mindestanforderungen

Hier erhalten Sie Informationen über die technischen Mindestanforderungen zum Anschluss von Erzeugungsanlagen, Weiterverteilernetzen und Anlagen direkt angeschlossener Kunden.

Technische Anschlussbedingungen
für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019) - Stand Oktober 2019

Ergänzungen der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH zu den TAB Niederspannung - Stand Oktober 2021

Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung - VDE-AR-N 4100)

Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)

Grundschaltbilder für die Ansteuerung elektrischer Betriebsmittel mit Tonfrequenzrundsteuerempfänger

Ergänzung zu den TAB - Vereinfachung bei EEG und KWK-G 

(Ausgabe Oktober 2009) In Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) jetzt einheitliche technische Anforderungen an Messeinrichtungen für Erzeugungsanlagen veröffentlicht. Sie gelten für Anlagen, die aufgrund der Neuregelungen in § 33 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und in § 4 Abs. 3a des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) erstmals gesetzlich gefördert werden.

Ergänzung TAB EEG Einspeisemanagement 

VBEW Messkonzepte: Handout zur Auswahl der Messkonzepte 

VBEW Messkonzepte: Messkonzepte und Verdrahtungsschemen 

VBEW Abwicklung Anlage mit Stromspeicher

Technische Anschlussbedingungen 
für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB)

Ergänzungen der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH zu den TAB Mittelspannung - Stand Oktober 2021

Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung - VDE-AR-N 4110)

Grundsätze für die Zusammenarbeit 
von Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Elektro-Installateuren

VDN-Richtlinien
Energieerzeugungsanlagen

Die jeweils einschlägigen Technischen Anwendungsregeln, hierzu gehören z. B. VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110, liegen beim Netzbetreiber zur Einsichtnahme aus oder können über den VDE bezogen werden.

Vertragsanpassung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG

Die bestehenden Netzanschlussverhältnisse und der Zugang zu Energieversorgungsnetzen werden hiermit an die Niederspannungsanschlussverordnung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Satz 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst.

Gesetzeswortlaut § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG (bestehende Verträge):
Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.

Lieferanteninformation

Anzeige gemäß Beschluss BK6-06-009 Ziffer 6 vom 11.07.2006

Durch den Beschluss BK6-06-009 der 6. Beschlusskammer vom 11.07.2006 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt.

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.

Der Online-Zugriff wird über die Web-Portallösung VSP (IVU Vertriebs-Service-Portal) allen Vertriebsorganisationen entsprechend den Vorgaben der Tenorziffer 5 GPKE zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage versenden wir die Vereinbarung über die Abweichungen von der GPKE in der Kommunikation und unterbreiten das für alle Lieferanten identische Angebot zur Nutzung des Vertriebs-Service-Portals.

Hier erhalten Sie alle relevanten Musterverträge zum Netzzugang bei der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH. 
Die veröffentlichten Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) die rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH.

Lieferantenrahmenvertrag Strom

Lieferantenrahmenvertrag Strom

Gültig ab 01.04.2022

Anlage A Lieferantenrahmenvertrag Strom

EDI-Vereinbarung

Anlage B Lieferantenrahmenvertrag Strom

Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung)

Anlage C Lieferantenrahmenvertrag Strom

Zuordnungsvereinbarung

Kontaktdatenblatt

Schaltzeiten

Schaltzeiten RLM-Abnehmer

HT  
Oktober - März Montag - Freitag 06:00 bis 22:00 Uhr
  Samstag 06:00 bis 13:00 Uhr
April - September Montag - Freitag 06:00 bis 18:00 Uhr
NT 
übrige Zeit, sowie Sonn- und Feiertage  

Schaltzeiten SLP-Abnehmer

HT  
ganzjährig Montag - Freitag 06:00 bis 22:00 Uhr
  Samstag 06:00 bis 13:00 Uhr
NT 
übrige Zeit, sowie Sonn- und Feiertage
Lastprofile Strom

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH verwendet für Haushalts-, Gewerbe-, und Landwirtschaftskunden die Standardlastprofile des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (VDEW).

Bezeichnung Edicode
Haushalt H0
Heizung getrennte Messung HZ0
Heizung gemeinsame Messung HZ1
Teilspeicherheizung HZ2
Gewerbe allgemein G0
Gewerbe werktags 08:00-18:00 Uhr G1
Gewerbe mit starkem bis überwiegendem
Verbrauch in den Abendstunden
G2
Gewerbe durchlaufend G3
Laden/Friseur G4
Bäckerei mit Backstube G5
Wochenendbetrieb G6
Landwirtschaftsbetriebe L0
Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht L1
Übrige Landwirtschaftsbetriebe L2
Speicherheizung SP
Teilspeicherheizung TH
Wärmepumpe WP
Straßenbeleuchtung SB
Netzengpässe § 15 Abs. 4 und 5 StromNZV

Es bestehen keine Netzengpässe.

Führung Differenzbilanzkreis

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH ist Betreiberin eines Elektrizitätsversorgungsnetzes mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden. Deshalb besteht die Verpflichtung zur jährlichen Veröffentlichung der Ergebnisse der Differenzbilanzierung laut § 12 StromNZV nicht.

Grundversorgung

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

siehe www.gesetze-im-internet.de

Laut § 36 Abs. 2 EnWG ist zum 1. Juli 2021 für die nächsten drei Kalenderjahre der Grundversorger festzustellen und bis zum 30. September 2021 zu veröffentlichen:

Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH
Gasfabrikstraße 16
92224 Amberg

Strukturdaten

Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH verwenden das synthetische Verfahren bei dem die Lastprofile für Kundengruppen nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 StromNZV definiert sind.

Strukturdaten 2022
nach § 23c EnWG und § 10 StromNEV
 
Mittelspannung
 
Lastverlauf aller Einspeisungen
Umspannung Mittelspannung auf Niederspannung
 
Lastverlauf aller Einspeisungen
Niederspannung
 
Datenstand: 31.12.2022
Strukturdaten 2021
Netzstrukturdaten 2021
nach § 23c EnWG und 10 StromNEV
 
Mittelspannung
 
Lastverlauf aller Einspeisungen
Umspannung Mittelspannung auf Niederspannung
 
Lastverlauf aller Einspeisungen
Niederspannung
 
Datenstand: 31.12.2021
Strukturdaten 2020
Strukturdaten 2019
Netzverluste
nach § 17 StromNZV und § 10 StromNEV
 
Netzverluste 2019 (76,4 KiB)
nach § 17 StromNZV und § 10 StromNEV
 
nach § 17 StromNZV und § 10 StromNEV
 
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Sie möchten Ihre PV-Anlage anmelden? Unsere To Do-Liste hilft Ihnen dabei!

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
schön, dass Sie in nächster Zeit eine EEG/KWKG-Erzeugungsanlage errichten möchten. Mit dieser Entscheidung leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Energiewende.

Um Sie in diesem Prozess zu unterstützen, haben wir eine detailierte To Do-Liste erstellt:

 

PV-Anlage anmelden:

1. ANMELDUNG: Mit der neuen Einspeiseanmeldung möchten wir Ihnen die Beantragung Ihrer EEG/KWKG-Erzeugungsanlage so einfach wie möglich machen. Halten Sie Ihre Unterlagen bereit für die Einspeiseanmeldung. Sind Ihre Daten korrekt, erhalten Sie eine Einspeisezusage.

2. FERTIGSTELLUNGSMELDUNG: Übermitteln des Inbetriebssetzungsformular und der Errichterbestätigung. Im Anschluss werden die Unterlagen von uns
geprüft und freigegeben.

3. ZÄHLERTAUSCH: Zählerwechsel bzw. die Abnahme der Anlage über das Installateurportal der Stadtwerke Amberg oder unter messdienste@stadtwerke-amberg.de beantragen.

4. EINSPEISEVERGÜTUNG: Die Erklärung zur Umsatzsteuer und Bankverbindung können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben, mit der Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters nachreichen. Diese benötigen wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung, für die Fertigmeldung Ihrer Anlage ist das Formular nicht erforderlich

5. ZEITLICHER ABLAUF: Unter der Voraussetzung, dass uns alle Unterlagen korrekt und zeitnah zur Verfügung gestellt werden, kann Ihre Anlage nach ca. 4 Wochen an das Netz der  Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH angeschlossen werden.

 

Detailierte Informationen: TO DO: PV-Anlage anmelden

 

Informationen zur Einspeisemeldung!

Mit der neuen Einspeiseanmeldung möchten wir Ihnen die Beantragung Ihrer EEG/KWKG-Erzeugungsanlage so einfach wie möglich machen. Bitte halten Sie zur Beantragung folgende Unterlagen/Daten bereit:

- Elektro-Schaltbild
- Messkonzept
- Technische Daten der PV-Module
- Technische Daten des Wechselrichters
- Konformitätsnachweis des Wechselrichters
- Leistungsdaten der PV-Anlage
- Leistungsdaten des Wechselrichters
- Betriebsweise der PV-Anlage

Nach erfolgreicher Erfassung Ihrer Daten stehen Ihnen alle notwendigen Antragsformulare zum Download bereit. Die nötigen Formulare zur Inbetriebsetzung können Sie, nach Erhalt der Einspeisezusage, ausgefüllt und unterschrieben im PDF-Format hochladen.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Sie erreichen unseren Herrn Thomas Großer unter der Telefonnummer 09621 603-675.

Ihr Stadtwerke-Amberg-Team

Weitere Unterlagen

Umstellung von PV-Anlagen Volleinspeisung auf Eigenverbrauch
auf PV-Anlagen mit Eigenverbrauch (EEG/W1)

Umstellung von PV-Anlagen Eigenverbrauch auf Volleinspeisung
auf PV-Anlagen mit Direkteinspeisung (EEG/W2)

Anmeldung einer Erzeugungsanlage bis 600 W
(Balkonkraftwerk; Mikro-PV)

Informationspflichten gemäß § 37 Abs. 1 MsbG
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (Messstellenbetreiber - Netzbetreiber)

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellen- betreiber, der im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH zuständig ist.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag (61,9 KiB)

Anlage 1 Vorabzustimmung Strom (96,7 KiB)

Anlage 2 Info Marktkommunikation Netz finden Sie unter dem Reiter Kommuniktion / Datenblatt zur Marktkommunikation Netz

Anlage 3 Ergänzende Regelungen Strom (125,8 KiB)

Signatur MSB Stadtwerke Amberg
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