Sparmassnahmen und Schadensvermeidung
Empfehlungen zu Wassersparmaßnahmen
Haushalt
- Geschirrspüler und Waschmaschine nur vollbeladen laufen lassen
- Duschen statt Vollbad
- Wasserspar-Duschkopf statt Standard-Duschkopf installieren
- Waschmittel richtig dosieren
- Lebensmittel möglichst regional und saisonal und aus ökologischem Anbau kaufen
- Keine Schadstoffe (z.B. Farbreste, Medikamente) in die Toilette oder Spüle
Garten
- Nur nachts oder in den Morgen- oder Abendstunden gießen
- Regenwasser sammeln und zum Gießen nutzen
- Möglichst effizient gießen, nicht auf die Blätter, besser nahe am Erdboden
- lieber seltener gießen und gut durchfeuchten, als täglich wenig – regionale Gießempfehlung des Deutschen Wetterdienstes berücksichtigen, Pflanzen beobachten
- nach Möglichkeit Verzicht auf Pflanzenschutzmittel in Gärten
Pool
- möglichst vor der Trockenheit befüllen
- nur nachts befüllen
- Pool „pflegen“, z.B. abdecken bei Abwesenheit schützt vor Verunreinigung und Verdunstung
Weiteres
- Auto waschen nur in der Waschanlage (gilt immer)
- Wassersparen auch im Urlaub
- Wassermenge und Wasserqualität sind immer zusammen zu denken – Sparen allein reicht nicht
Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden durch stagnierendes Trinkwasser
Aus hygienischer Sicht ist seitens des Betreibers besonders auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation zu achten. Hierzu einige wichtige Grundlagen:
- Der bestimmungsgemäße Betrieb beginnt mit der Befüllung der Trinkwasserinstallation. Ab der Befüllung ist ein regelmäßiger Wasseraustausch in der gesamten Trinkwasserinstallation sicherzustellen.
- Der regelmäßige Wasseraustausch muss gewährleistet werden, da sich bei Stagnation Mikroorganismen vermehren können.
| Stagnationsdauer | Maßnahmen |
|---|---|
| > 7 Tage | vollständiger Trinkwasseraustausch |
| > 4 Wochen | absperren und bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch an allen Entnahmestellen |
| > 6 Monate | absperren und bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Trinkwasseraustausch durch Spülen an allen Entnahmestellen (Vertragsinstallationsunternehmen) und zusätzlich mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers gemäß TrinkwV; Informationen zur mikrobiologischen Untersuchung können z. B. über das Gesundheitsamt bezogen werden. |
(Quelle: DVGW-Kompaktinfo für Trinkwasser, Februar 2025)
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