Have any questions?
+44 1234 567 890
Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH
Sie stellt ihr Stromnetz allen Energieanbietern, nach sachlich gerechtfertigten Kriterien, diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Die Nutzung der Netze erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, den Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen gem. § 20 EnWG (siehe gesetze-im-internet.de).
Nachfolgend finden Sie alle Bedingungen, Entgelte und Informationen zum Netzzugang bzw. zur Netznutzung.
Preislisten
Informationen zum Thema individuelles Netzentgelt finden Sie unter bundesnetzagentur.de.
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV.
Geschäftszeichen Regierung der Oberpfalz: 22-3163.1-1-2
Marktlokations-ID: 51585362358
Netz- oder Umspannebene: Mittelspannung
vereinbarte voraussichtliche Netzentgeltreduktion: 80 %
Ausgleichsleistungen
Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH als Betreiber des örtlichen Stromverteilernetzes, führt keinen Ausgleich nach § 23 EnWG durch. Von den Netznutzern werden keine gesonderten Entgelte für Ausgleichsleistungen erhoben. Die im Netz der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH auftretende Verlustenergie wird auf Basis der Phelix-Future-Preise (EEX) eingekauft. Tatsächliche Abweichungen werden zu Regelenergiepreisen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers abgerechnet. Etwaige Bilanzkreis- und Portfoliomanagement-Kosten werden in der marktüblichen Höhe ebenfalls hinzugezogen.
Rechtliche Hinweise
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gilt im Netzgebiet der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH die entsprechende Netzanschlussverordnung (siehe www.gesetze-im-internet.de).
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer oder -nutzer (Eigentümer der Immobilie) und dem Netzbetreiber geschlossen und regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der Kostentragung.
Das Anschlussnutzungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass über den Netzanschluss Elektrizität aus dem Verteilernetz entnommen wird. Inhalt der Anschlussnutzung ist das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität. Das Anschlussnutzungsverhältnis entsteht zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber.
Mit folgendem Formular können Sie Ihr Anschlussbegehren an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Amberg einreichen. Zudem haben Sie hier die Möglichkeit, anmeldepflichtige Geräte zu melden, um eine reibungslose und sichere Integration in das Stromnetz zu gewährleisten.
Hier erhalten Sie Informationen über die technischen Mindestanforderungen zum Anschluss von Erzeugungsanlagen, Weiterverteilernetzen und Anlagen direkt angeschlossener Kunden.
- Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Elektro-Installateuren (134,7 KiB)
- Ergänzungen zu den TAB Mittelspannung - Oktober 2021 (531,0 KiB)
- Ergänzung TAB EEG Einspeisemanagement (307,7 KiB)
- Ergänzungen zu den TAB Niederspannung - Oktober 2021 (975,5 KiB)
- Ergänzung zu den TAB - Vereinfachung bei EEG und KWK-G (267,4 KiB)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB) (447,3 KiB)
- TAB Niederspannung v2.0 - Mai 2023 (968,1 KiB)
- VBEW Abwicklung Anlage mit Stromspeicher (155,8 KiB)
- VBEW Messkonzepte: Handout zur Auswahl der Messkonzepte (795,3 KiB)
- VBEW Messkonzepte: Messkonzepte und Verdrahtungsschemen (4,8 MiB)
- Verdrahtung Tarifsteuergerät (699,3 KiB)
Die jeweils einschlägigen Technischen Anwendungsregeln, hierzu gehören z. B. VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110, liegen beim Netzbetreiber zur Einsichtnahme aus oder können über den VDE bezogen werden.
Die bestehenden Netzanschlussverhältnisse und der Zugang zu Energieversorgungsnetzen werden hiermit an die Niederspannungsanschlussverordnung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Satz 1 NAV i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst.
Gesetzeswortlaut § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG (bestehende Verträge):
Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.
Anzeige gemäß Beschluss BK6-06-009 Ziffer 6 vom 11.07.2006
Durch den Beschluss BK6-06-009 der 6. Beschlusskammer vom 11.07.2006 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt.
Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.
Der Online-Zugriff wird über die Web-Portallösung VSP (IVU Vertriebs-Service-Portal) allen Vertriebsorganisationen entsprechend den Vorgaben der Tenorziffer 5 GPKE zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage versenden wir die Vereinbarung über die Abweichungen von der GPKE in der Kommunikation und unterbreiten das für alle Lieferanten identische Angebot zur Nutzung des Vertriebs-Service-Portals.
Netzzugang
Hier erhalten Sie alle relevanten Musterverträge zum Netzzugang bei der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH. Die veröffentlichten Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) die rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH.
Schaltzeiten RLM-Abnehmer
Hochtarif
April - September | Montag - Freitag | 06:00 bis 18:00 Uhr |
Oktober - März | Montag - Freitag Samstag |
06:00 bis 22:00 Uhr 06:00 bis 13:00 Uhr |
Niedertarif
übrige Zeit, sowie Sonn- und Feiertage
Schaltzeiten SLP-Abnehmer
Hochtarif
Ganzjährig | Montag - Freitag | 06:00 bis 22:00 Uhr |
Ganzjährig | Samstag | 06:00 bis 13:00 Uhr |
Niedertarif
übrige Zeit, sowie Sonn- und Feiertage
Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH verwendet für Haushalts-, Gewerbe-, und Landwirtschaftskunden die Standardlastprofile des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (VDEW).
Bezeichnung | Edicode |
---|---|
Haushalt | H0 |
Heizung getrennte Messung | HZ0 |
Heizung gemeinsame Messung | HZ1 |
Teilspeicherheizung | HZ2 |
Gewerbe allgemein | G0 |
Gewerbe werktags 08:00-18:00 Uhr | G1 |
Gewerbe mit starkem bis überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden |
G2 |
Gewerbe durchlaufend | G3 |
Laden/Friseur | G4 |
Bäckerei mit Backstube | G5 |
Wochenendbetrieb | G6 |
Landwirtschaftsbetriebe | L0 |
Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht | L1 |
Übrige Landwirtschaftsbetriebe | L2 |
Speicherheizung | SP |
Teilspeicherheizung | TH |
Wärmepumpe | WP |
Straßenbeleuchtung | SB |
Es bestehen keine Netzengpässe.
Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH ist Betreiberin eines Elektrizitätsversorgungsnetzes mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden. Deshalb besteht die Verpflichtung zur jährlichen Veröffentlichung der Ergebnisse der Differenzbilanzierung laut § 12 StromNZV nicht.
Grundversorgung
Laut § 36 Abs. 2 EnWG ist zum 1. Juli 2025 für die nächsten drei Kalenderjahre der Grundversorger festzustellen und bis zum 30. September 2025 zu veröffentlichen (siehe www.gesetze-im-internet.de):
Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH
Gasfabrikstraße 16
92224 Amberg
Strukturdaten
Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH verwenden das synthetische Verfahren bei dem die Lastprofile für Kundengruppen nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 StromNZV definiert sind.
Datenstand: 31.12.2023
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH zuständig ist.
Kommunikation
Service
Energiekostenvergleich
Entstörungsdienst
Ableseportal Login
IOmeter bestellen
Kostenlose Rufnummer
0800 603-5555
Kundencenter Amberg
Gasfabrikstraße 16
92224 Amberg
Öffnungszeiten
Mo - Fr: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mo, Di + Do: | 13:00 - 16:30 Uhr |
Kundenbüro SuRo
Konrad-Mayer-Straße 26
92237 Sulzbach-Rosenberg
Öffnungszeiten
Mo - Fr: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mo, Di + Do: | 13:00 - 16:30 Uhr |
Kundenbüro Schwandorf
Ettmannsdorfer Str. 14
92421 Schwandorf
Öffnungszeiten
Di: | 09:00 - 13:00 Uhr |